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Reisebedingungen
Liebe Freizeitteilnehmer, liebe Eltern!
So sind wir durch dieses Gesetz verpflichtet unseren Ausschreibungen die hier aufgelisteten „Allgemeinen Reisebedingungen“ beizufügen.
In der Praxis hat sich für Sie allerdings dadurch kaum etwas geändert. Bitte beachten Sie insbesondere die für unsere Freizeiten wichtigen Ziffern II (Zahlung des Reisepreises) und V, VI (Rücktritt).
Wir versprechen Ihnen, dass unsere Freizeiten trotz neuer Bestimmungen weiterhin so reibungslos wie bisher ablaufen und den Teilnehmern viel Spaß bereiten werden.
Allgemeine Reisebedingungen für den CVJM Nürnberg-Mögeldorf e.V.
II.
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung gemäß der Ausschreibung zu leisten. Die Restzahlung muss bis zum angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis 14 Kalendertage vor dem Tag des Reisenantritts, erfolgen.
III.
2. Soweit nicht speziell vereinbart, beinhalten unsere Maßnahmen folgende Leistungen:
Hin- und Rücktransport, Unterbringung in Mehrbettzimmern und/oder Zelten, Verpflegung der Teilnehmer, Betreuung der Teilnehmer im Rahmen der jeweiligen Vereinbarungen hierüber (s. Anmeldung/ Personalbogen), Programmangebote gemäß Ausschreibung.
3. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Freizeitveranstalter.
4. Vermittelt der Freizeitveranstalter im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich hingewiesen wird.
IV. Höhere Gewalt
V. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
2. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
4. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Freizeit verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Freizeit aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Dieses Recht können Sie uns gegenüber binnen einer Woche geltend machen. Wir empfehlen die Schriftform.
VI. Rücktritt und Umbuchung
2. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistung verlangen. Kann der Teilnehmerplatz anderweitig durch uns vergeben werden, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,- zu entrichten.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsabschluß für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, sind wir berechtigt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt € 25,- pro Person zu berechnen. Spätere Umbuchungen können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen (Absatz 2) unter gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Die Berechtigung des Reisenden, einen Ersatzreisenden zu stellen, der dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wird dadurch nicht berührt.
VII. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbsthilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
2. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
3. Eine Mängelanzeige nimmt die Reiseleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich bitte direkt an den Reiseveranstalter.
4. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie nur Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
5. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.
6. Schäden an Ausrüstungsteilen, welche dem Programm auf der jeweiligen Freizeit dienen (z.B. Motor- oder Segelboote) und damit verbundene Ausfälle bestimmter Angebote oder Programme sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Wir werden uns natürlich um Abhilfe bemühen, schließen jedoch jegliche Haftung für diese Programmteile und jegliche Minderung des Reisepreises in diesem Zusammenhang aus.
VIII.
1. Auf dieser Seite, bzw. in unseren Informationen haben wir Sie über eventuell notwendige Paß- Visumserfordernisse einschließlich der Fristen zum Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Über etwaige Änderungen werden wir Sie, sobald uns diese bekannt werden, unverzüglich unterrichten.
2. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie alleine verantwortlich.
3. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer V. zu belasten.
IX. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reiseteilnehmer richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei allen aufgeführten Freizeitmaßnahmen, die von eingetragenen Vereinen durchgeführt werden, besteht eine Insolvenzversicherung bei folgender Versicherung:
ECCLESIA Versicherungsdienst GmbH, 81337 München